Kanzlei Katzlinger
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Jörg Katzlinger
 
 
beratung
   
Neben der klassischen Beratung und Prozessvertretung bietet Ihnen die Kanzlei Katzlinger einige zusätzliche Dienstleistungen im Bereich Arbeitsrecht und IT-Recht bzw. Informationstechnologierecht an.
 
Unabhängig, ob vermittelnde oder streitige Konfliktlösung, kompetente Rechtsberatung muss nicht teuer sein. Über die Vergütung muss aber rechtzeitig gesprochen werden. Wichtig ist ein überzeugendes Preis-/Leistungsverhältnis. Ich will nicht, dass Sie von unerwarteten Kosten überrascht werden. Daher spreche ich bereits zu Beginn eines Mandats die Vergütung an, um zu klären, welcher Aufwand, gemessen an Bedeutung, Umfang, Schwierigkeit und Erfolgsaussicht in Ihrer Angelegenheit betrieben werden soll.
 
 
Kosten
 
Es können Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden. Wenn Sie Verbraucher sind und keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen wurde, beträgt die Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für eine Erstberatung höchstens 190,00 EUR zzgl. 19 % MwSt. sowie ggf. Auslagen, beispielsweise für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.
 
Vergütungsvereinbarungen, die nach Zeitaufwand bemessen werden, rechne ich vierzehntägig ab, um Ihnen als Mandant laufend einen Überblick über die Kosten zu verschaffen.
 
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss ich jedoch mindestens die nach dem RVG anfallenden Gebühren abrechnen. Dazu finden Sie unter Service einen Prozesskostenrechner.
 
       
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