| Neben der klassischen Beratung und Prozessvertretung
bietet Ihnen die Kanzlei Katzlinger einige zusätzliche Dienstleistungen
im Bereich Arbeitsrecht und IT-Recht bzw. Informationstechnologierecht
an. |
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| Unabhängig, ob vermittelnde oder streitige
Konfliktlösung, kompetente Rechtsberatung muss nicht teuer
sein. Über die Vergütung muss aber rechtzeitig gesprochen
werden. Wichtig ist ein überzeugendes Preis-/Leistungsverhältnis.
Ich will nicht, dass Sie von unerwarteten Kosten überrascht
werden. Daher spreche ich bereits zu Beginn eines Mandats die Vergütung
an, um zu klären, welcher Aufwand, gemessen an Bedeutung, Umfang,
Schwierigkeit und Erfolgsaussicht in Ihrer Angelegenheit betrieben
werden soll. |
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| Kosten |
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| Es können Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen
vereinbart werden. Wenn Sie Verbraucher sind und keine Vereinbarung
über die Vergütung getroffen wurde, beträgt die Gebühr
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für eine
Erstberatung höchstens 190,00 EUR zzgl. 19 % MwSt. sowie ggf.
Auslagen, beispielsweise für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.
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| Vergütungsvereinbarungen, die nach Zeitaufwand
bemessen werden, rechne ich vierzehntägig ab, um Ihnen als
Mandant laufend einen Überblick über die Kosten zu verschaffen. |
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| Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung
muss ich jedoch mindestens die nach dem RVG anfallenden Gebühren
abrechnen. Dazu finden Sie unter Service
einen Prozesskostenrechner. |
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