| Meine Beratung erstreckt sich auf zivilrechtliche
und strafrechtliche Rechtsfragen. Da ich aber Schwerpunkte gesetzt
habe, werde ich Sie getreu meiner Philosophie aber nur beraten,
wenn ich Sie nicht bei einem spezialisierten Kollegen kompetenter
beraten weiß. Wundern Sie sich daher nicht, wenn ich Sie darauf
hinweise und gegebenenfalls eine Empfehlung ausspreche. Ich will,
dass Sie stets bestmöglich beraten werden. |
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| Tätigkeitsschwerpunkte |
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| Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind: |
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| • Arbeitsrecht |
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| • IT-Recht bzw. Informationstechnologierecht
einschließlich TK-Recht bzw. Telekommunikationsrecht |
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| Sie werden im Zusammenhang mit Rechtsanwälten
vielleicht schon einmal von Interessenschwerpunkten, Tätigkeitsschwerpunkten
und Fachanwälten gehört oder gelesen haben und sich gefragt
haben, was diese Bezeichnungen bedeuten. |
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| Interessenschwerpunkte sind die Rechtsgebiete,
auf denen der Rechtsanwalt zum einen bevorzugt berät, zum anderen
besondere Kenntnisse nachweisen kann. |
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| Davon zu unterscheiden sind Tätigkeitsschwerpunkte.
Diese darf man als Rechtsanwalt nur benennen, wenn man auf dem benannten
Gebiet nach der Zulassung seit mindestens zwei Jahren in erheblichem
Umfang tätig gewesen ist. |
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| Die Fachanwaltsbezeichnung ist eigens in der
Fachanwaltsordnung geregelt. Sie setzt einerseits besondere theoretische
Kenntnisse, praktische Erfahrung sowie regelmäßige Fortbildung
voraus, andererseits, dass man drei Jahre zugelassen sowie innerhalb
der letzten sechs Jahre vor Antragstellung tätig gewesen ist.
Im Rahmen des Fachlehrgangs Informationstechnologierecht - veranstaltet
in Kooperation der DeutschenAnwaltAkademie und
der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein/davit
- habe ich im Jahr 2008 besondere theoretische Kenntnisse auf dem
Gebiet des Informationstechnologierechts durch die Fertigung von
drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) von je
fünf Stunden Dauer nachgewiesen. |