Kanzlei Katzlinger
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Jörg Katzlinger
 
 
Rechtsgebiete
   
Meine Beratung erstreckt sich auf zivilrechtliche und strafrechtliche Rechtsfragen. Da ich aber Schwerpunkte gesetzt habe, werde ich Sie getreu meiner Philosophie aber nur beraten, wenn ich Sie nicht bei einem spezialisierten Kollegen kompetenter beraten weiß. Wundern Sie sich daher nicht, wenn ich Sie darauf hinweise und gegebenenfalls eine Empfehlung ausspreche. Ich will, dass Sie stets bestmöglich beraten werden.
 
 
Tätigkeitsschwerpunkte
 
Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind:
 
• Arbeitsrecht
 
• IT-Recht bzw. Informationstechnologierecht einschließlich TK-Recht bzw. Telekommunikationsrecht
 
Sie werden im Zusammenhang mit Rechtsanwälten vielleicht schon einmal von Interessenschwerpunkten, Tätigkeitsschwerpunkten und Fachanwälten gehört oder gelesen haben und sich gefragt haben, was diese Bezeichnungen bedeuten.
 
Interessenschwerpunkte sind die Rechtsgebiete, auf denen der Rechtsanwalt zum einen bevorzugt berät, zum anderen besondere Kenntnisse nachweisen kann.
 
Davon zu unterscheiden sind Tätigkeitsschwerpunkte. Diese darf man als Rechtsanwalt nur benennen, wenn man auf dem benannten Gebiet nach der Zulassung seit mindestens zwei Jahren in erheblichem Umfang tätig gewesen ist.
 
Die Fachanwaltsbezeichnung ist eigens in der Fachanwaltsordnung geregelt. Sie setzt einerseits besondere theoretische Kenntnisse, praktische Erfahrung sowie regelmäßige Fortbildung voraus, andererseits, dass man drei Jahre zugelassen sowie innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung tätig gewesen ist. Im Rahmen des Fachlehrgangs Informationstechnologierecht - veranstaltet in Kooperation der DeutschenAnwaltAkademie und der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein/davit - habe ich im Jahr 2008 besondere theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet des Informationstechnologierechts durch die Fertigung von drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) von je fünf Stunden Dauer nachgewiesen.
 
       
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